Rechtsprechung
VG Frankfurt/Oder, 22.06.2009 - 5 K 872/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,40091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2013 - 9 N 6.10
Hausanschlusskosten; Kostenersatzanspruch; Zahlungsverjährung; …
Hierzu weitergehend hat das Verwaltungsgericht auf die Begründung eines früheren Urteils derselben Kammer (VG Frankfurt (Oder) - 5 K 872/05 -, Urteil vom 22. Juni 2009) Bezug genommen. - VG Cottbus, 11.09.2012 - 6 K 247/09
Wasseranschlussbeitrag
Hiernach (Urteil vom 22. Juni 2009 -5 K 872/05-, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht) soll in den Fällen einer Kostenersatzforderung nach § 10 KAG, in denen die aufschiebende Wirkung von Gesetzes wegen eintritt, mithin eine Aussetzung der Vollziehung also nicht durch die Behörde oder das Gericht auszusprechen ist, § 231 Abs. 1 4. Alternative AO entsprechend anzuwenden sein. - VG Augsburg, 06.08.2013 - Au 1 K 12.1600
Anspruch auf Erstattung der Grundstücksanschlusskosten
Der gegenteiligen Meinung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) in seinem Urteil vom 22. Juni 2009 (Az. 5 K 872/05 - nicht veröffentlicht; nachfolgend OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 8.8.2012 - OVG 9 M 78.09 - nicht veröffentlicht), auf das sich die Beklagte maßgeblich beruft, kann nicht gefolgt werden.